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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geschäftszweck

Die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" berät Unternehmen und vermittelt Beschäftigungsverhältnisse. Die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" ist hierfür im Besitz einer gültigen Gewerbeanmeldung.

Unternehmensberatung

Wir beraten vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in NRW. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen flexible Arbeitszeiten, Orgenisationsentwicklung, Managementberatung, Personalentwicklung, Personalbeschaffung, Marketing, Coaching und Softwarelösungen.

Arbeitsvermittlung

Wir verstehen uns als Makler zwischen Arbeitgebern und Arbeitsuchenden. Wir werden aufgrund eines Auftrages von Arbeitsuchenden oder Arbeitgebern tätig. Wir bieten ausschliesslich Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Wir vermitteln und bieten keinerlei Zeitarbeit.

§ 2 Allgemeines

1. Diese AGB gelten für alle Leistungen, die durch die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" oder deren Erfüllungsgehilfen erbracht werden. Die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" leistet ausschliesslich unter Zugrundelegung dieser AGB.

2. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht gesondert darauf verwiesen wird.

3. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

4. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

5. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen in der Vergangenheit kann ein grundlegender Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden AGB nicht hergeleitet werden.

6. Schreib- Rechenfehler und offensichtliche Irrtümer sind für die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" nicht verbindlich.

7. Die Angebote der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" sind freibleibend und unverbindlich.

§ 3 Gegenstand des Vertrages

A. Beratungsvertrag

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" und dem zu beratenden Unternehmen,  im folgenden Auftraggeber oder "AG" genannt.

3.1. Gültigkeit der AGB und Zustandekommen des Vertrages

3.1.1. Für den Geschäftsverkehr zwischen der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" und dem "AG" gelten die AGB der "Unternehmensberatung Gerd Kurr".

3.1.2. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des "AG", die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" schriftlich vereinbart sind.

3.1.3.Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht gesondert darauf verwiesen wird.

3.1.4. Das Zustandekommen eines Vertrages bedarf der Schriftform.

3.2. Preise und Zahlungsbedingungen

3.2.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Deutschland.

3.2.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Forderungen der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Skonti werden nicht gewährt.

3.2.3. Sämtliche Bankkosten, die bei der Bezahlung anfallen, sind durch den Auftraggeber zu tragen.

3.2.4. Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.2.5. Alle Zahlungen werden unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Auftraggebers grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet.

3.2.6. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Konto der  "Unternehmensberatung Gerd Kurr" gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und Wechseln.

3.2.7. Wenn der "AG" seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, trägt er die gesamten Kosten der Beitreibung, Vollstreckung sowie etwaige Gerichtskosten.

3.2.8. Die  "Unternehmensberatung Gerd Kurr" ist berechtigt, Forderungen abzutreten.

3.3. Leistungen und Schadensersatzansprüche

3.3.1. Leistungsverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, höherer Gewalt, Streiks etc., unabhängig ob sie im eigenen Betrieb oder bei Dritten auftreten, berechtigen den Auftraggeber nicht, Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegen die  "Unternehmensberatung Gerd Kurr" geltend zu machen.

3.3.2. Bei Leistungsverzug, der durch die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" zu vertreten ist, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

3.3.3. Für Schadensersatzansprüche, die aus positiver Vertragsverletzung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß oder unerlaubter Handlung entstanden sind, haftet die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3.4. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

3.4.1. Erfüllungsort ist Düsseldorf. Ist der "AG" Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt Düsseldorf als vereinbarter Gerichtsstand.

3.4.2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.

3.5. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

B. Vermittlungsvertrag

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der privaten Arbeitsvermittlung, im folgenden "Unternehmensberatung Gerd Kurr" genannt und dem zu vermittelnden Auftraggeber,  im folgenden "AG" genannt.

3.6.. Gültigkeit der AGB und Zustandekommen des Vertrages

3.6.1. Für den Geschäftsverkehr zwischen der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" und dem "AG" gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.6.2. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des "AG", die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" schriftlich vereinbart sind.

3.6.3. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des "AG", die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" schriftlich vereinbart sind.

3.6.4. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht gesondert darauf verwiesen wird.

3.6.5. Die Geschäftsbedingungen werden mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages durch den jeweiligen Auftraggeber anerkannt.

3.6.6. Grundlage der Vereinbarung ist die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis sowie die Verwaltung der Daten der arbeitsuchenden Personen für die jeweiligeDauer der einzelnen Vertragsvereinbarungen.

3.7. Vertragsabschluß

3.7.1. Die Vertragsvereinbarung entsteht erst durch Zusendung der persönlichen Daten gemäß Auftragsformular per Post, E-Mail, Fax oder persönliches Vorstellen in den Geschäftsräumen der "Unternehmensberatung Gerd Kurr".

3.7.2. Der Vermittlungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) kommt ausschliesslich nach Unterzeichnung des Arbeitsuchenden und der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" zustande. Es gelten die Vorschriften des SGB III.

3.7.3. Mit Hinterlegung des persönlichen Vermittlungsgutscheines vom zuständigen Arbeitsamtes des "AG" beginnt die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" sofort für die "AG" gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden.

3.7.4 Der "AG" erklärt mit Absenden bzw. Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" gegenüber, daß Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

3.7.5. Für die Dauer des Vermittlungsauftrages ist die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" berechtigt, die Personalien des "AG" auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und gemäß Vertragsvereinbarung für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen usw.) weiterzugeben.

3.7.6. Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Vermittlungsgutscheins des zuständigen Arbeitsamtes des "AG".

3.7.7. Die Dienstleistung der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" verlängert sich weiter, wenn der "AG" einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein des zuständigen Arbeitsamtes bei der "Unternehmensberatung Gerd Kurr" hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird oder geschlossen ist.

3.8. Vermittlungsvergütung

3.8.1. Die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" erhält bei erfolgreicher Vermittlung des "AG" für seine Dienstleistung Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB III) § 421 g vom 27.03.02.

3.8.2. Legt der Arbeitsuchende einen Vermittlungsgutschein nach § 421 g SGB III vor, erfolgt die Abrechnung direkt mit dem zuständigen Arbeitsamt.

3.8.3. Hat der "AG" keinen Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der "AG" die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß SGB III § 421 g selbst zu tragen bzw. wird mit dem "AG" ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen.

3.8.4. Kosten entstehen dem Arbeitsuchenden nur, sofern ihm analog den Vorschriften des SGB III durch die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" ein Arbeitsverhältnis vermittelt wurde. Bei nicht erfolgter Vermittlung ist unsere Tätigkeit für den Auftraggeber kostenfrei.

3.8.5. Wird das vermittelte Arbeitsverhältnis zwischen "AG" und Arbeitgeber vor Ablauf von 6 Monaten beendet und ist dies auf Verschulden des "AG" (Kündigung, Arbeitsverweigerung oder grobes Fehlverhalten des "AG" usw.) zurückzuführen, muß der "AG" die Restvermittlungsprovision gemäß SGB III 421 g selbst tragen.

3.9. Kündigung des Vermittlungsvertrages

3.9.1. Die Vertragspartner haben die Möglichkeit, bis 14 Tage vor Monatsende schriftlich zum letzten desselben Monats gegenseitig zu kündigen.

3.9.2. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der "AG" die Aushändigung seiner persönlichen Unterlagen verlangen sowie die Löschung seiner persönlichen Daten in der Datenbank der "Unternehmensberatung Gerd Kurr".

3.10. Haftung der "Unternehmensberatung Gerd Kurr"

3.10.1. Die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des "AG" und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice in Zusammenhang gebracht werden können.

3.10.2. Weiterhin kann die "Unternehmensberatung Gerd Kurr" weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des "AG" verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Mißbrauch von Informationen des "AG" die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind.

3.11 Änderungen und Salvatorische Klausel

3.11.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform

3.11.2. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige wirksame Bestimmung zu ersetzen.

3.11.3. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Widerspricht dieser nicht innerhalb 2 Wochen per eingeschriebenem Brief mit Rückschein, gelten die Änderungen als genehmigt.

3.12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

3.12.1. Erfüllungsort ist Düsseldorf.

3.12.2. Ist der "AG" Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt Düsseldorf als vereinbarter Gerichtsstand.

3.12.3.. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-Dienstleistungen, Beratung und Programmierung

§ 1. Geltungsbereich der Bedingungen

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage der Softwareerstellung, -lieferung und Beratung.

2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, auf die insbesondere bei der Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung verwiesen wird, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2. Vertragsabschluß, Angebot und Preise

1. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, unabhängig davon, ob es schriftlich, mündlich, elektronisch (z. B. Email) oder auf sonstige Weise abgegeben wird. Die Unternehmensberatung Gerd Kurr kann dieses Angebot wahlweise innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung bzw. Vertrages oder durch Lieferung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist annehmen.2. Bei Erstellung von Individual-Software wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Angebote der Unternehmensberatung Gerd Kurr sind freibleibend und unverbindlich. Die Bindungsfrist bzgl. der Preisangaben beträgt maximal vier Wochen. Eine abweichende Frist wird im jeweiligen Angebot schriftlich festgelegt.

3. Tritt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurück, so ersetzt er den uns entstandenen Schaden. Dieser beträgt im Zweifelsfall 20 % des Bruttoauftragswertes. Insbesondere sind bereits erbrachte Leistungen in angemessener Höhe zu vergüten.

§ 3. Leistungserbringung und Termine

1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

3. Über einen eventuellen Lieferverzug ist der Auftraggeber rechtzeitig schriftlich zu informieren. Ersatzvornahme, Rücktritt und Schadensersatz kommen erst dann in Betracht, wenn die Unternehmensberatung Gerd Kurr die Nacherfüllung ablehnt oder mindestens zwei Versuche fehlgeschlagen sind.

§ 4. Haftung und Gewährleistung

1. Die Unternehmensberatung Gerd Kurr haftet nur für unmittelbare Personen- und Sachschäden, die dem Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen entstehen.

2. Die Unternehmensberatung Gerd Kurr haftet nicht für Datenverluste. Der Kunde muss entsprechende Datensicherungen rechtzeitig selbst vornehmen.

3. Auftretende Mängel zeigt der Käufer dem Verkäufer in allen erkennbaren Einzelheiten an. Dabei befolgt er die Hinweise des Verkäufers zur Fehleranalyse. Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Käufer die Software in wesentlichen Funktionen selbst oder durch Dritte verändert. Gewährleistungsrechte bzgl. fehlerhafter Software wirken sich grundsätzlich nicht auf bereits erbrachte sonstige Dienstleistungen aus. Dies gilt insbesondere bei System-, Systemintegrations- und Projektverträgen, deren Basis Fremd-Software ist. Bereits erbrachte Leistungen sind in angemessener Höhe zu vergüten.

§ 5. Rechnungen und Zahlungen

1. Die Unternehmensberatung Gerd Kurr ist berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit bzw. Erbringung einer Teilleistung Rechnung zu legen. Bei Individualsoftware ist die Unternehmensberatung Gerd Kurr berechtigt, 20 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung vorab in Rechnung zu stellen.

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, außer es ist in der Rechnung anderweitig schriftlich festgelegt.

3. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungennicht pünktlich nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, können wir nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6. Geheimhaltung, Schutz- und Urheberrechte

1. Sowohl wir als auch der Kunde sind verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich zu behandeln.

2. Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von uns gefertigten Schriftstücke, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und Teststellungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden und sie Dritten nicht zugänglich macht. Soweit an unseren Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben dieselben bei uns.

3. Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung und zum Urheberschutz schließt ohne Beschränkung auch die Verpflichtung ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass die Geheimhaltungsverpflichtung und der Urheberschutz auch von seinen Mitarbeitern gewahrt wird.

4. Der Kunde erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt.

§ 7. Sonstiges

1. Sind Vorschriften dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die betroffene Klausel ist dann so auszulegen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

2. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

3. Gerichtsstand für beide Parteien, soweit vereinbar,ist Düsseldorf.

 


Unternehmensberatung Gerd Kurr | mail@kurr-beratung.de